Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind spezielle Unterstützungsangebote für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen, die niedrigschwellig und leicht zugänglich sind. Sie sollen eine niedrigschwellige Unterstützung bieten, ohne dass bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Diese Leistungen zielen darauf ab, den Alltag zu erleichtern, soziale Kontakte zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten. Hier sind einige Beispiele für niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass Menschen ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können.
Entlastungsleistungen* und Betreuungsleistungen* sind zwei unterschiedliche Arten von Unterstützung, die im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen angeboten werden. Diese Leistungen können reine Betreuungsangebote, reine Entlastungsangebote oder Entlastung im Haushalt sein.
* Betreuungsleistungen umfassen zum Beispiel die Begleitung und Unterstützung bei verschiedenen Aktivitäten. Dazu gehören beispielsweise gemeinsame Spaziergänge, Hilfe beim Einkaufen oder Unterstützung bei Arztbesuchen. Das Ziel ist es, den Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen und ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen.
* Entlastungsleistungen dienen dazu, pflegende Angehörige zu entlasten. Pflegende Angehörige sind Menschen, die sich um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern. Diese Leistungen bieten Ihnen eine Auszeit, um sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass eine qualifizierte Person die Pflege für eine gewisse Zeit übernimmt, damit sich die Angehörigen erholen können.
Zur Anerkennung und Förderung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten benötigen alle Anbieter einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung von mindestens 40 Unterrichtsstunden.
Sie erhalten am Ende des Kurses ein Zertifikat zur Anerkennung und Abrechnung von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI „Kombinationsangebot zur Betreuung und Entlastung“.
Finanzierung/Kosten: Selbstzahler
Preis: pro Teilnehmer beträgt 450,00 € (Gruppenrabatt ab 5 Personen 425,00 € pro Person/Kurs, ab 10 Personen 400,00 €).
Dauer: 5 Tage (40 Stunden)
Zeitraum: 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie, Verpflegung vor Ort ist nicht vorgesehen!
1. Kurs 02.05.- 08.05.2024
2. Kurs 26.08. - 30.08.2024
3. Kurs 15.11. - 22.11.2024